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Verjährung nach § 12 VersVG: Begründung der Ablehnung des Versicherers

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturArlinda Berishaecolex 2022/534ecolex 2022, 800 - 801 Heft 10 v. 12.10.2022

1. Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren nach § 12 Abs 1 VersVG in drei Jahren. Der Lauf der Verjährungsfrist beginnt mit der Fälligkeit der geforderten Leistung.

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