1. Ein Kaufvertrag zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer kommt im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems zustande, wenn die Online-Präsenz der Verkäuferin (Unternehmerin) gerade darauf ausgerichtet war, solche Verträge - zumindest zum Teil - im Fernabsatz zu erbringen, etwa durch Einbindung eines 3D-Rundgangs durch ihre Schauräume auf ihrer Website. Auf die Möglichkeit des Vertragsabschlusses mittels eines "Bestell-Buttons" in einem Online-Shop kommt es für das Vorliegen eines Fernabsatzsystems dahingegen nicht (ausschließlich) an.