Das BFG legt dem EuGH die Frage vor, (1) ob es zur Steuerschuld kraft Rechnungslegung auch dann kommt, wenn keine Gefährdung des Steueraufkommens besteht. Falls Frage 1 bejaht wird, möchte das Gericht wissen, (2a) ob die Rechnungsberichtigung unterbleiben kann, wenn eine Gefährdung des Steueraufkommens ausgeschlossen und eine Berichtigung faktisch unmöglich ist und (2b) ob es der Berichtigung der Steuer entgegensteht, dass die Steuer vom Endverbraucher getragen wurde und der Bf durch die Berichtigung bereichert würde.