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Grundsätzlich keine Kündigungsanfechtung bei Erreichen des Regelpensionsalters

ArbeitsrechtRechtsprechungJudikaturMichaela Windisch-Graetzecolex 2021/551ecolex 2021, 851 Heft 9 v. 15.9.2021

Bei Erreichen des Regelpensionsalters und Anspruch auf Regelpension ist der Kündigungsschutz zwar nicht generell und jedenfalls auszuschließen, doch ist wegen der vom Gesetzgeber tolerierten Einkommenseinbußen, die mit jeder Pensionierung verbunden sind, und der Vorhersehbarkeit der Kündigung bei Erreichen des Regelpensionsalters bei Prüfung der Interessenbeeinträchtigung iSd § 105 Abs 3 Z 2 ArbVG ein strenger Maßstab anzulegen.

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