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Öffentlichkeit als Kriterium einer Gemeindewasserleitung

Öffentliches WirtschaftsrechtRechtsprechungJudikaturEdmund Primoschecolex 2021/505ecolex 2021, 779 Heft 8 v. 12.8.2021

Keine (öffentl) Wasserversorgungsunternehmung der Gemeinde und damit keine Gemeindewasserleitung iSd § 1 NÖ GemeindewasserleitungsG 1978 liegt vor, wenn die Wasserversorgungsanlage nur der Versorgung eigener Objekte des Betreibers dient und der Betreiber nicht verschiedene Abnehmer versorgen soll.

Ro 2021/07/0001

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