1. Das Firmenbuchgericht kann sich im Fall des Gesellschafterwechsels auf die Prüfung beschränken, ob der angezeigte Vorgang dem Gesetz und der Satzung entspricht. Der Geschäftsführer hat vor Anmeldung eines Gesellschafterwechsels die formelle und materielle Richtigkeit des Übertragungsakts und seine Rechtswirksamkeit zu prüfen und ihn trifft eine besondere schadenersatzrechtliche Haftung für die Richtigkeit seiner Angaben in der Firmenbuchanmeldung.