Die COVID-19-Pandemie hat den Steuergesetzgeber dazu bewegt, umfassende Neuregelungen im Bereich des Unternehmenssteuerrechts zu treffen, die teilweise über die Krisensituation hinaus Bestand haben sollen. Mit dem KonStG 2020 (FN ) ermöglicht der Gesetzgeber, bestimmte Wirtschaftsgüter frühzeitig abzuschreiben und Verluste, zeitlich begrenzt, in vergangene Veranlagungsjahre rückzutragen. Zudem können durch das COVID-19-StMG (FN ) künftig steuerwirksam pauschale Wertberichtigungen für Forderungen vorgenommen und pauschale Rückstellungen gebildet werden. Auch das BMF hat mit dem derzeit noch als Begutachtungsentwurf vorliegenden EStR-Wartungserlass 2021 (FN ) zu den Neuregelungen Stellung genommen. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über diese wesentlichen Neuregelungen und zeigt nach wie vor strittige Auslegungsfragen auf.