Um die negativen wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie abzufedern, wurden neben zahlreichen COVID-19-Fördermaßnahmen auch Sonderregeln hinsichtlich der Entrichtung von Abgabenschulden und der Beitragsrückstände bei den Sozialversicherungsträgern geschaffen. Diese Sonderregelungen wurden durch jüngst ergangene Gesetzesnovellen - ein weiteres Mal - verlängert und um langfristige Maßnahmen ergänzt.