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OGH zur "offenkundigen Vorbenutzung"

Wettbewerbs- und ImmaterialgüterrechtRechtsprechungJudikaturAdolf Zemannecolex 2021/304ecolex 2021, 453 - 454 Heft 5 v. 12.5.2021

1. Wissen, das nur wenigen Personen bekannt ist und von ihnen geheim gehalten wird, ist nicht der Öffentlichkeit zugänglich. Wird ein bestimmtes Erzeugnis einem Mitglied der Öffentlichkeit vorbehaltlos (zB durch Verkauf) überlassen, macht es dies der Öffentlichkeit zugänglich, da dadurch eine Untersuchung durch einen Fachmann ermöglicht wird. Eines Nachweises, dass es tatsächlich zu einer Untersuchung gekommen ist, bedarf es nicht.

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