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Zur Parteistellung des Revisionsverbands im Firmenbuchverfahren

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturLeonie Liebenweinecolex 2021/296ecolex 2021, 436 - 437 Heft 5 v. 12.5.2021

1. Den gesetzlichen Interessenvertretungen und dem Revisionsverband ist als Parteien kraft Belehnung (durch § 14 Abs 3 FBG) keine allgemeine, sondern nur eine zweckbeschränkte Antrags- und Rechtsmittelbefugnis eingeräumt. Als solche Zwecke nennt § 14 Abs 3 FBG die Vermeidung unrichtiger Eintragungen, die Berichtigung und Vervollständigung des Firmenbuchs sowie die Verhinderung unzulässigen Firmengebrauchs.

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