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Wahrheitsbeweis für die Behauptungen, ein Rechtsanwalt sei ein Fall für die Staatsanwaltschaft und stehe im Visier der Justiz

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturNikolas Rauniggecolex 2021/284ecolex 2021, 428 Heft 5 v. 12.5.2021

1. Die unwahren Aussagen, ein Rechtsanwalt sei "ein Fall für die Staatsanwaltschaft" bzw "ein Fall für die Justiz" und stehe "im Visier der Justiz", sind ehrenbeleidigend iSd § 1330 Abs 1 ABGB und rufschädigend iSd Abs 2 leg cit.

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