1. Erklärt der Gutachtenauftraggeber aufgrund eines falschen Privatgutachtens zum Zustand der vom Bauträger erworbenen Wohnung durch seinen RA einen unberechtigten Vertragsrücktritt gegenüber dem Bauträger und lässt sich auf eine prozessuale Auseinandersetzung mit dem Bauträger ein, hat dieser für den entstandenen Schaden Schadenersatzansprüche gegen den Privatgutachter.