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Beseitigung des Unterlassungsanspruchs durch einen rechtskräftigen Bescheid

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturLjubica Mrvoševićecolex 2021/223ecolex 2021, 315 Heft 4 v. 31.3.2021

1. Gem § 35 Abs 1 EO können Einwendungen im Zuge eines Exekutionsverfahrens nur gegen den Anspruch erhoben werden, zu dessen Gunsten die Exekution bewilligt wurde (hier: Unterlassungsanspruch aus einem behaupteten Verstoß gegen die Auflage eines UVP-Bescheids).

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