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Amtshaftung: Bossing gegen Kommandanten einer Polizeiinspektion

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturChristina Buchleitnerecolex 2021/222ecolex 2021, 315 Heft 4 v. 31.3.2021

1. Werden Bossinghandlungen durch Vorgesetzte des Geschädigten begangen, begründet dies unmittelbar eine Verletzung der in § 43a BDG normierten Fürsorgepflicht des Dienstgebers, ohne dass es auf eine zusätzliche Fürsorgepflichtverletzung durch eine (weitere) übergeordnete Stelle ankäme.

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