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Kein Anspruch auf Verzugszinsen bei verzögerter Auszahlung des Treuhanderlags

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturMichael Holzmannhoferecolex 2021/217ecolex 2021, 312 Heft 4 v. 31.3.2021

1. Nach § 1333 Abs 1 ABGB wird der Schaden, den der Schuldner seinem Gläubiger durch die Verzögerung der Zahlung einer Geldforderung zugefügt hat, durch die gesetzlichen Zinsen (§ 1000 Abs 1 ABGB) vergütet.

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