Am 25. 11. 2020 verabschiedete die EU die lange diskutierte Verbandsklagen-RL. (FN ) Sie ist bis 25. 12. 2022 von den MS umzusetzen. Über kein verfahrensrechtliches Thema lässt sich so trefflich streiten wie über kollektiven Rechtsschutz. Wenig überraschend begnügt sich die RL daher mit dem kleinsten gemeinsamen Nenner und lässt den MS bei der Umsetzung großen Spielraum. Der Beitrag skizziert Kernpunkte der RL und enthält Vorschläge, wie der österr Gesetzgeber diesen Spielraum nutzen könnte.