Eine Methode, die für die Festlegung des angemessenen Preises eines öffentlichen Übernahmeangebots vorsieht, dass der höchste Preis zu wählen ist, kann unionsrechtlich zulässig sein, sofern die anderen Methoden der RL 2004/25 sowie die darin enthaltenen allgemeinen Grundsätze eingehalten werden.
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