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GmbH & Co KG: Einlagenrückgewähr

GesellschaftsrechtRechtsprechungJudikaturJohannes Reich-Rohrwigecolex 2021/108ecolex 2021, 134 - 135 Heft 2 v. 10.2.2021

1. Bei der GmbH & Co KG sind die Kapitalerhaltungsvorschriften der §§ 82 ff GmbHG auf Zuwendungen an die Gesellschafter der Komplementär-GmbH und an "Nur-Kommanditisten" analog anzuwenden. Diese analoge Anwendung der Kapitalerhaltungsvorschriften gilt auch für Zuwendungen der KG an Gesellschafter der Komplementär-GmbH, die gleichzeitig Kommanditisten der KG sind.

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