Eine beurkundete Unternehmenspacht ist ein gebührenpflichtiger Bestandvertrag. Franchising unterliegt dagegen keiner Rechtsgeschäftsgebühr. Werden beide Vertragstypen parallel in getrennten Urkunden festgehalten, welche aufeinander verweisen, zählt das Entgelt für Franchising dann zur Bemessungsgrundlage des Bestandvertrags, wenn ein enger wirtschaftlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht. In diesem Fall liegt ein wirtschaftlicher Konnex zur Überlassung der Bestandsache vor.