Ein Feststellungsinteresse ist zu verneinen und die Klage abzuweisen, wenn nicht mindestens drei AN konkret betroffen sind, die einen unmittelbaren, aktuellen Anlass zur Klagsführung hätten.
8 Ob A 75/20t
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Ein Feststellungsinteresse ist zu verneinen und die Klage abzuweisen, wenn nicht mindestens drei AN konkret betroffen sind, die einen unmittelbaren, aktuellen Anlass zur Klagsführung hätten.
8 Ob A 75/20t
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