Influencer-Marketing ist seit vielen Jahren ein wichtiges Werkzeug von Unternehmen, um die Aufmerksamkeit für ihre Produkte und Dienstleistungen möglichst zielgenau für eine bestimmte Gruppe zu erhöhen. Aus rechtlicher Perspektive stellte sich in der Vergangenheit die Frage, inwiefern beim Einsatz von Influencer-Marketing eine Kennzeichnungspflicht von Werbung bzw vice versa zur Verhinderung von Schleichwerbung besteht. Am 9. 9. 2021 brachte der dt Bundesgerichtshof (BGH) ein wenig mehr Ordnung in die uneinheitliche Rechtsprechungslinie der dt Gerichte. Der BGH hatte die Werbeeigenschaft von Beiträgen dreier großer Influencerinnen zu beantworten und ob diese als Werbung hätten gekennzeichnet werden müssen.