1. Die Verwendung einer weiten und unkonkreten Formulierung als Generalklausel ("auch sämtliche mit dem Betrieb des Gebäudes und des Mietgegenstandes verbundene Betriebskosten, öffentlichen Abgaben und Verwaltungskosten [...]") iZm mit Betriebskosten verstößt im Teilanwendungsbereich des MRG gegen § 6 Abs 3 KSchG.