1. § 364b ABGB verbietet Baumaßnahmen, die dem Nachbargrund die Stütze entziehen. Aus dieser Bestimmung folgt ein verschuldensunabhängiger Ersatzanspruch gegen den Nachbarn analog zu § 364a ABGB.
1. § 364b ABGB verbietet Baumaßnahmen, die dem Nachbargrund die Stütze entziehen. Aus dieser Bestimmung folgt ein verschuldensunabhängiger Ersatzanspruch gegen den Nachbarn analog zu § 364a ABGB.