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Unbefangenheit und Unparteilichkeit des Schiedsgerichts iZm einer nicht erfolgten Abberaumung einer organisatorischen Telefonkonferenz

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturLeonie Liebenweinecolex 2021/663ecolex 2021, 1014 Heft 11 v. 9.11.2021

1. Ein Schiedsrichter kann gem § 588 Abs 2 ZPO nur abgelehnt werden, wenn Umstände vorliegen, die berechtigte Zweifel an seiner Unparteilichkeit oder Unabhängigkeit wecken, oder wenn er die zwischen den Parteien vereinbarten Voraussetzungen nicht erfüllt.

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