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Ausländische Ticketplattform mit auf Österreich ausgerichteter Website

Wettbewerbs- und ImmaterialgüterrechtRechtsprechungJudikaturN. N.ecolex 2020/359ecolex 2020, 813 - 814 Heft 9 v. 2.9.2020

1. Die Schweiz ist nicht Vertragsstaat des Übereinkommens über den EWR. Aus diesem Grund greift die Ausnahme vom Anwendungsbereich des ECG gem § 1 Abs 2 leg cit, wonach die Regelungen über das Herkunftslandprinzip (§§ 20-23) sowie die Bestimmungen über die Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedstaaten (§ 25) als binnenmarktspezifische Teile der EC-RL nur für Transaktionen im EWR gelten.

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