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Kapitalerhöhung während aufrechter Gründungsprivilegierung

GesellschaftsrechtRechtsprechungJudikaturN. N.ecolex 2020/355ecolex 2020, 805 - 806 Heft 9 v. 2.9.2020

1. Die Gründungsprivilegierung gem § 10b GmbHG muss in der ursprünglichen Fassung des Gesellschaftsvertrags enthalten sein. Nachträglich können keine gründungsprivilegierten Stammeinlagen geschaffen werden.

2. Eine GmbH kann während aufrechter Gründungsprivilegierung ihr Kapital nach §§ 52 f GmbHG erhöhen.

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