vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Abgrenzung zwischen Schiedsgutachtervertrag und Schiedsvertrag

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturChristian Koller, Julius Schumann, Lukas Planitzerecolex 2020/346ecolex 2020, 795 - 796 Heft 9 v. 2.9.2020

1. Es kommt zwar nicht auf die Bezeichnung des Vertrags oder den Gebrauch der Wörter "Schiedsrichter" oder "Schiedsgutachter" an, die von den Parteien gewählte Bezeichnung kann aber ein Indiz für den Parteiwillen bilden. Die Abgrenzung ist stets durch Auslegung zu gewinnen, wobei die Einordnung eines konkreten Vertrags als Schiedsgutachtervertrag oder als Schiedsvertrag im Einzelfall zu prüfen ist und sich einer generellen Beurteilung entzieht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!