Zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie wurden zahlreiche Maßnahmen auf Gesetzes- und Verordnungsebene gesetzt, die auch Betretungsverbote und Betriebsschließungen beinhalten. In Teil I wurden die Entschädigungsansprüche des EpidemieG sowie deren Anwendbarkeit auf diese Maßnahmen näher untersucht. In Teil II soll nunmehr die Frage beantwortet werden, inwieweit für durch COVID-19-Maßnahmen entstandene finanzielle Nachteile Amtshaftungsansprüche oder vermögensrechtliche Ansprüche vor dem VfGH geltend gemacht werden können.