Wird eine Aktiengesellschaft während des laufenden Geschäftsjahrs aufgelöst, entsteht ein Rumpfgeschäftsjahr und es stellt sich die Frage, ob - neben der Abwicklungseröffnungsbilanz - auch ein Jahresabschluss (samt Lagebericht und ggf Corporate-Governance-Bericht) für den Zeitraum zwischen dem letzten Bilanzstichtag und dem Auflösungsstichtag (somit die letzte Phase als "werbende Gesellschaft") aufgestellt werden muss. Der gegenständliche Beitrag untersucht diese Frage anhand der Literaturmeinungen in Deutschland und versucht eine Überleitung auf die österr Rechtslage.