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Amtshandlungen in der COVID-19-Lockerungsphase

Schwerpunkt Coronavirus 4.0AufsatzChristoph Cudlik, Andreas Lopatkaecolex 2020, 587 - 591 Heft 7 v. 3.7.2020

In der "Lock-Down-Phase" kam die Verwaltung über mehrere Wochen im März und April 2020 nahezu vollständig zum Erliegen. In der "Lockerungsphase" sollen Verfahrenserleichterungen einerseits zur Aufarbeitung des Aktenrückstaus und andererseits zum Schutz der Gesundheit beitragen. Allerdings bergen die entsprechenden Vorschriften auch Potenzial für Verfahrensverzögerungen.

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