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Metatags und Rufausbeutung

Wettbewerbs- und ImmaterialgüterrechtRechtsprechungJudikaturN. N.ecolex 2020/275ecolex 2020, 620 - 621 Heft 7 v. 3.7.2020

Gebraucht ein Dritter ein geschütztes Kennzeichen als Metatag, so verstößt er damit nicht gegen § 1 UWG, wenn er ein berechtigtes Interesse hat, das Kennzeichen zu gebrauchen, und wenn durch die Benutzung des Kennzeichens kein unzutreffender Eindruck entsteht.

4 Ob 223/19a

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