Dieser Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, welche Voraussetzungen ein Testament, das aus mehreren Seiten besteht, zu erfüllen hat, um den Formvorschriften zu entsprechen und um in vollem Umfang wirksam zu sein. Der OGH hat seine in der bisherigen Rsp zu eigenhändigen und fremdhändigen Testamenten entwickelten Anforderungen an die Form nunmehr in seiner jüngsten Judikatur zu 2 Ob 143/19x und 2 Ob 145/19s zusammengefasst und ergänzt.