Die mögliche bloße Assoziation einer Phantasiebezeichnung mit einer beschreibenden Angabe reicht nicht aus, um ihr markenrechtlichen Schutz zu verweigern.
1
33 R 134/19g
Die mögliche bloße Assoziation einer Phantasiebezeichnung mit einer beschreibenden Angabe reicht nicht aus, um ihr markenrechtlichen Schutz zu verweigern.
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33 R 134/19g