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Zur Befangenheit des Richters bei eigenem Erwerb eines betroffenen Massenprodukts

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturChristian Koller, Julius Schumann, Lukas Planitzerecolex 2020/224ecolex 2020, 516 Heft 6 v. 28.5.2020

1. Ein zureichender Grund, die Unbefangenheit eines Richters iSv § 19 Z 1 JN in Zweifel zu ziehen, liegt nach stRsp schon dann vor, wenn bei objektiver Betrachtungsweise der äußere Anschein der Voreingenommenheit - also der Hemmung einer unparteiischen Entschließung durch unsachliche Motive - entstehen könnte; dies auch dann, wenn der Richter tatsächlich (subjektiv) unbefangen sein sollte.

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