vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Beschädigung des Gemeinschaftskanals durch Aushubarbeiten im Kleingartenverein

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturGeorg Wilhelm, Gunter Ertl, Thomas Schoditsch, Constantin Benes, Christina Buchleitner, Ljubica Mrvošević, Nikolas Raunigg, Michael Holzmannhoferecolex 2020/206ecolex 2020, 502 Heft 6 v. 28.5.2020

Bereits aus der Berechtigung zur (Mit-)Benutzung einer Anlage (hier: Gemeinschaftskanal) lassen sich Schutz- und Sorgfaltspflichten ableiten, Beschädigungen zu unterlassen. Eine Haftung tritt auch ein, wenn die im Zuge von Bauarbeiten verursachten schuldhaften Beschädigungen nicht selbst durchgeführt wurden, sondern damit ein Dritter beauftragt wurde. Dessen Verhalten ist gem § 1313a ABGB zuzurechnen.

1 Ob 202/19s

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!