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Baumaßnahmen Jahre vor der Verpachtung eines Almdorfs sind keine Vorerfüllungshandlungen für spätere Beherbergungsverträge zwischen der Pächterin und ihren Gästen

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturGeorg Wilhelm, Gunter Ertl, Thomas Schoditsch, Constantin Benes, Christina Buchleitner, Ljubica Mrvošević, Nikolas Raunigg, Michael Holzmannhoferecolex 2020/207ecolex 2020, 502 - 503 Heft 6 v. 28.5.2020

1. Erfüllungsgehilfe iSd § 1313a ABGB kann auch derjenige sein, der die nötigen Vorbereitungen zur Leistung trifft. Die Vorbereitungshandlung muss aber einen Teil der Erfüllungshandlung bilden oder doch in engem Zusammenhang mit ihr stehen.

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