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Verdienstentgang und entgangener Gesellschaftsgewinn

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturGeorg Wilhelm, Gunter Ertl, Thomas Schoditsch, Constantin Benes, Christina Buchleitner, Ljubica Mrvošević, Maximilian Eder, Nikolas Rauniggecolex 2020/44ecolex 2020, 103 - 104 Heft 2 v. 10.2.2020

1. Im Anwendungsbereich von § 1325 ABGB ist jeglicher durch die Verletzung der Erwerbsfähigkeit des Geschädigten adäquat kausal verursachte Verdienstentgang zu ersetzen. Davon erfasst sind alle Tätigkeiten, durch die der Geschädigte für sich selbst Vermögen erwirtschaftet (RS0030675).

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