Eine Zession ist gem § 234 ZPO für die materiell-rechtliche Beurteilung des geltend gemachten Anspruchs auch dann ohne Bedeutung, wenn diese Abtretung während des Ruhens des vorliegenden Verfahrens erfolgte. Umstände, die bloß einen Stillstand des Verfahrens bewirken, beenden oder unterbrechen die Streitanhängigkeit nämlich nicht.
2 Ob 133/19a