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Eigenmächtiger Einschreiter hat Kosten des Zwischenstreits bei Verschulden zu tragen

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturChristian Koller, Julius Schumann, Lukas Planitzerecolex 2020/14ecolex 2020, 29 Heft 1 v. 8.1.2020

1. Das Ablehnungsverfahren gegen einen Richter stellt einen Zwischenstreit dar, über dessen Kosten nach den Regeln des Ausgangsverfahrens unabhängig von dessen Ausgang zu entscheiden ist. Damit hat ein eigenmächtiger Einschreiter die damit verbundenen Kosten jedenfalls dann zu ersetzen, wenn ihn ein Verschulden trifft.

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