Die im Alter abnehmende Flexibilität der Menschen und deren sich verringernde Anpassungsfähigkeit an eine neue, bisher ungewohnte Wohnumgebung begründen ein dringendes Wohnbedürfnis an der ein Leben lang bewohnten Wohnung auch dann, wenn der Mieter über eine Eigentumswohnung in relativer Nähe zur bewohnten Stadt verfügt.
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