vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Die Fortführung des Hotelbetriebs als überwiegender Zweck des Bestandvertrags unterliegt nicht Art 24 Nr 1 EuGVVO

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturChristian Koller, Pepita Fallmann, Leonie Liebenweinecolex 2020/428ecolex 2020, 985 Heft 11 v. 5.11.2020

1. Bei der Lösung der Frage, ob Pacht einer unbeweglichen Sache iSd Art 24 Nr 1 EuGVVO vorliegt, geht es nicht darum, ob der Bestandvertrag zivil- oder steuerrechtlich als Immobilien- oder als Unternehmenspachtvertrag zu qualifizieren ist, sondern um die Ermittlung des Hauptgegenstands des konkreten Bestandvertrags durch dessen Auslegung.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!