Trotz Regierungskrise hat das österr Parlament knapp nach Ablauf der Umsetzungsfrist das Aktienrechts-Änderungsgesetz 2019, (FN ) mit dem (unter anderem) die Aktionärsrechte-Richtlinie umgesetzt wird, beschlossen. Die Umsetzung erfolgte per Initiativantrag, der sich weitgehend mit dem im April veröffentlichten Begutachtungsentwurf deckt. (FN ) Neben der Umsetzung der Aktionärsrechte-RL regelt das AktRÄG 2019 auch die Reform des Gremialverfahrens nach §§ 225c ff AktG.