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Börsenschiedsgerichte sind keine Schiedsgerichte nach dem 4. Abschnitt der ZPO

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturChristian Koller, Julius Schumann, Lukas Planitzerecolex 2019/338ecolex 2019, 777 Heft 9 v. 5.9.2019

1. Börsenschiedsgerichte sind keine Schiedsgerichte iSd §§ 577 ff ZPO, sondern - der überwiegenden Meinung folgend - Sondergerichte des Privatrechts in Form institutioneller bzw statutarischer Schiedsgerichte.

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