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Verarbeitungsverzeichnis nach DSGVO: Alles klar?

Öffentliches WirtschaftsrechtAufsatzAndreas Gerhartlecolex 2019, 719 - 722 Heft 8 v. 7.8.2019

Die DSGVO brachte in Bezug auf die Dokumentationspflichten einen Paradigmenwechsel mit sich: An die Stelle der Meldung von Datenverarbeitungen an die DSB trat die Führung eines Verzeichnisses. Die korrekte Führung dieses Verzeichnisses stellt daher eine wichtige Herausforderung für Unternehmen dar.

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