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Zur Zulässigkeit des Adresshandels der Österreichischen Post AG

Öffentliches WirtschaftsrechtAufsatzRainer Knyrimecolex 2019, 715 - 718 Heft 8 v. 7.8.2019

Der Gesetzgeber hat - nach zahlreichen juristischen Auseinandersetzungen und einer Empfehlung des Europarats (FN ) - mit der Gewerberechts-Nov 1992 Werbung sowohl als "berechtigten Zwecke eines jeden Gewerbetreibenden" iSd Datenschutzrechts anerkannt, als auch das Gewerbe der Adressverlage als zulässig in die GewO aufgenommen. (FN ) Dieses Gewerbe, das die Österreichische Post AG - wie viele andere Unternehmen - ausübt, ist somit seit mehr als 25 Jahren Bestandteil der österr Rechtsordnung. Ist diese Tätigkeit wie bisher zulässig?

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