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Kfz-Zulassung bezweckt nicht Eigentumsnachweis

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturGeorg Wilhelm, Gunter Ertl, Thomas Schoditsch, Constantin Benes, Christina Buchleitner, Ljubica Mrvošević, Martina Melcher, Maximilian Ederecolex 2019/291ecolex 2019, 673 Heft 8 v. 7.8.2019

Das Verwaltungsverfahren zur Zulassung von Kraftfahrzeugen verfolgt nicht den Zweck, Dritten Auskunft über Eigentums- bzw Besitzverhältnisse am zugelassenen Kraftfahrzeug zu erteilen. Der in Folge eines Erwerbs vom Nichtberechtigten geschädigte Dritte kann daher aus der Tatsache der Zulassung auf ebenjenen Nichtberechtigten keine Amtshaftungsansprüche ableiten.

1 Ob 235/18t

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