Der EuGH hat die Investitionsschiedsgerichtsbarkeit des CETA-Abk für zulässig befunden. Damit ist der Weg frei für eine Verrichterlichung des Investor-state dispute settlement (ISDS), die künftig globaler Standard sein soll. Der vorliegende Beitrag diskutiert die Folgen des EuGH-Gutachtens für das ISDS und darüber hinaus.
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