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Änderung der Nutzungsmöglichkeit eines Wohnungseigentümers führt zur Neufestsetzung des Aufteilungsschlüssels für alle

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturGeorg Wilhelm, Gunter Ertl, Thomas Schoditsch, Constantin Benes, Christina Buchleitner, Ljubica Mrvošević, Martina Melcher, Maximilian Ederecolex 2019/133ecolex 2019, 320 - 321 Heft 4 v. 2.4.2019

1. Die Rechtsfolgen einer Vereinbarung über die Aufteilung liegenschaftsbezogener Aufwendungen sind nach den im Zeitpunkt ihres Abschlusses geltenden Bestimmungen zu beurteilen. Nach § 19 Abs 2 und 3 WEG 1975 idF des 3. WÄG (BGBl 1993/800) konnten sämtliche Miteigentümer einen von der Regel des Abs 1 leg cit abweichenden Aufteilungsschlüssel oder eine Abrechnungseinheit festlegen. Die Überprüfung dieser Vereinbarung unter Berücksichtigung der objektiven Nutzungsmöglichkeit war keine Wirksamkeitsvoraussetzung. Diese Regelung wurde in § 32 Abs 2 WEG 2002 weitgehend inhaltsgleich übernommen.

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