vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ablehnung einer Banküberweisung kein Grund für Hinterlegung

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturGeorg Wilhelm, Gunter Ertl, Thomas Schoditsch, Constantin Benes, Christina Buchleitner, Ljubica Mrvošević, Martina Melcher, Maximilian Ederecolex 2019/123ecolex 2019, 316 Heft 4 v. 2.4.2019

1. Für eine Hinterlegung nach § 1425 ABGB muss der Schuldner einen Erlagsgrund angeben, dessen Schlüssigkeit das Gericht zu überprüfen hat.

2. Der Erlagsgrund der Unzufriedenheit bezieht sich auf Fälle, in denen der Gläubiger die Leistung des Schuldners nicht in der Form annimmt, wie sie der Schuldner ihm anbietet, sondern sie etwa im Hinblick auf Ausmaß oder rechtlichen Charakter anders qualifiziert.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!