Mit der UWG-Novelle 2018 (BGBl I 2018/109) wird die sog Know-how-RL weitgehend richtlinienkonform umgesetzt. Der dem nationalen Gesetzgeber eingeräumte Spielraum beim verfahrensrechtlichen Schutz wird mit einem innovativen "In-camera-Verfahren" genützt. Die Ausführungen sollen dieses Verfahren skizzieren.
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